Allgemeine Geschäftsbedingungen für technische Dienstleistungen
 
1. Auftrag

Für den Gegenstand und Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. Für weiterführende Leistungen kommen unsere üblichen Honorarsätze zur Anwendung. Wir führen die uns übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und gemäss den anerkannten Regeln aus. Grundlage bilden die Anweisungen, Unterlagen (Pflichtenhefte, Zeichnungen und Instruktionen aller Art) des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat uns vor Auftragserteilung auf geltende gesetzliche, behördliche und anderweitige Vorschriften und Auflagen aufmerksam zu machen.


2. Abrechnung
Die Leistung werden ohne anders lautende Vereinbarung monatlich nach dem Stand der Arbeiten abgerechnet. Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. In den Preisen sind die üblichen Nebenkosten, wie Telefon, Porti und Kopien sowei Fahrspesen innerhalb der Schweiz inbegriffen. Spezielle auftragsbedingte Zusatzkosten werden nach Absprache in Rechnung gestellt.


3. Urheberrecht
Alle in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages stehenden Urheberrechte werden an den Auftraggeber abgetreten.


4. Geheimhaltung
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen werden weder Dritten zugänglich gemacht, noch weiterverwendet. Ist bei einem Auftrag der Beizug externer Fachleute erforderlich, werden diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.


5. Qualitätssicherung
Von jeder Arbeit erstellen wir einen Abschlussbericht zuhanden des Auftraggebers. Dessen Inhalt und Empfehlungen sind massgebend für spätere allfällige Haftungsansprüche. Für Arbeiten ohne rechtsgültig unterschriebenen Abschlussbericht wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung abgelehnt. Bei Vordimensionierungen und auf Entwürfen basierenden Berechnungen ist uns vom Auftraggeber nach Vorliegen der bereinigten Konstruktionsunterlagen die Gelegenheit für ein Review zu geben.


6. Haftung
Berechnungen und Unterlagen, welche durch unser Verschulden fehlerhaft sind, werden von uns kostenlos richtiggestellt. Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Personenschäden und Drittsachschäden ist auf eine Höhe von SFr. 10 Mio. pro Ereignis begrenzt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber bei, von uns berechneten und analysierten, Bauteilen und Anlagen ohne unsere Zustimmung Modifikationen vor oder ändern sich ohne unser Wissen die Einsatzbedingungen, entfällt unsere Haftung. Stellt der Auftraggeber an unseren Berechnungen und Unterlagen Mängel fest, hat er uns diese umgehend zu melden. Das gleiche gilt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt an von uns berechneten oder analysierten Bauteilen Mängel oder Schäden festgestellt werden. Unterlässt er die sofortige Meldung entfällt unsere Haftung.


7. Rechtsgrundlage
Anwendbar ist das Schweizerische Recht mit dem Gerichtstand Solothurn.


8. Verschiedenes
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Geschäftsbedingungen bewirkt nicht deren gesamte Unwirksamkeit.

Schmied Engineering GmbH, CH-4563 Gerlafingen, Dez. 2015